Testamentsspenden

Vereinszukunft sichern

Unsere zukünftige Arbeit sichern: Testamentsspenden

Als gemeinnütziger eingetragener Verein ist die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe München (KJFM) für ihre Arbeit auf Spenden angewiesen. In unserer Stadt gibt es auch jenseits der sozialen Brennpunkte viel Arbeit. Probleme entstehen durch Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit und Krankheit. Vielfach sind die Betroffenen vollkommen unverschuldet in eine schwierige Situation geraten. Um ihnen dann wieder aus ihrer persönlichen Krise heraus zu helfen, bedarf es entsprechender finanzieller Mittel. Von besonderem Interesse sind dabei vor allem Testamentsspenden.

Diese Art von Spenden erfolgt oft eher vereinzelt. Der Grund liegt darin, dass Themen wie das eigene Ableben gerne beiseite geschoben werden. Entsprechend wenige Menschen verfassen überhaupt einen letzten Willen. Liegt ein solches nicht vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dann erben in der Regel ausschließlich Verwandte in gerader Linie also Kinder bzw. Eltern. Um eine Spende über den letzten Willen an die KJFM in München zu entrichten ist deshalb zwingend ein Testament erforderlich. Dann bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten für Testamentsspenden: die Eintragung des Vereins als Allein- bzw. Miterbe oder ein Vermächtnis zu dessen Gunsten.

Die Abfassung des Testaments kann dabei vollkommen eigenständig erfolgen. Die Beteiligung eines Notars ist zwar möglich aber nicht zwingend notwendig. Wichtig ist lediglich die Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Das Testament muss nicht nur unterschrieben und mit Datum versehen sein, sondern auch vollständig handschriftlich abgefasst. Wichtig ist außerdem eine klare Formulierung. Das Bemühen, juristisch korrekt klingen zu wollen, macht es hierbei oft schwerer, den tatsächlichen letzten Willen aus der Niederschrift herauszulesen. Je einfacher die einzelnen Punkte gehalten werden, desto besser.

Sollte der Verein als Erbe eingetragen werden, sind außerdem mögliche Pflichtteilsansprüche zu bedenken. Dies betrifft sowohl Kinder als auch Ehepartner. In beiden Fällen muss das Erbteil mindestens der Hälfte des Anspruchs aufgrund gesetzlicher Erbfolge entsprechen. Liegt der Wert des Testaments darunter, so ist es insoweit unwirksam. Daher gibt es eine Reihe von Punkten, die beachtet werden müssen, um Testamentsspenden so zu formulieren, dass sie tatsächlich wirksam werden.

Kontaktdaten KJFM

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
München e.V.
Fehwiesenstraße 102
81673 München

Telefon: 089-200 380 20
E-Mail: info@kjfm.de

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